Sie befinden sich auf:          News » AKTUELLES 2024 » Photovoltaik & Speicher - Marktwachstum

Aktuelles | 08.2024

BSW-Strategie zu Marktwachstum und Systemintegration

In den letzten beiden Wochen häufen sich Meldungen in den Medien über negative Strompreise und die Folgen für die Finanzierung der Förderung des Photovoltaik-Ausbaus. Verkürzt wird dafür vor allem die Einspeisung von Solaranlagen verantwortlich gemacht. Es droht eine politische Instrumentalisierung von Effekten, die aufgrund der Komplexität des Strommarktes und der Systemstabilität im Stromnetz nicht leicht vermittelbar sind. Ausgehend von den Beschlüssen der Spitzen der Ampel-Koalition und der dort in der „Wachstumsinitiative“ geplanten Maßnahmen mit Relevanz für die Solarbranche (wir berichteten im BSW-Extra vom 5. Juli), arbeitet der BSW-Solar derzeit an der Entwicklung eines Strategiepapiers. Da diese Themen nicht nur einzelne Fachgruppen betreffen, laden wir besonders interessierte Mitglieder ein, sich in einer Arbeitsgruppe in der weiteren Bearbeitung und Abstimmung des Entwurfs einzubringen. Melden Sie sich dazu bitte bei der Assistenz Politik Hanka Hohensee unter hohensee@bsw-solar.de. Gleichzeitig werden wir die anstehenden Themen wie üblich auch in den Fachgruppen diskutieren. Mit diesem „BSW-Extra“ geben wir einen kurzen Überblick über die Situation und eine erste Bewertung der kurzfristig geplanten Maßnahmen der Bundesregierung. Wir bitten um vertrauliche Behandlung dieser Informationen und werden die BSW-Mitgliedschaft über weitere Entwicklungen selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

 

Aktuelle Herausforderungen für den Photovoltaikmarkt

Durch den erfolgreichen Zubau der Erneuerbaren Energien tritt die Energiewende in eine neue Phase: Bereits durchschnittlich 60 Prozent des deutschen Strombedarfs werden regenerativ gedeckt. Allein die Photovoltaik hat einen Anteil von mehr als 12 Prozent und an immer mehr Tagen ist sie dominant für den Strommarkt. Der notwendige schnelle weitere Zubau macht die Photovoltaik immer häufiger zu einer tragenden Säule in der Stromversorgung. Damit wächst auch die Verantwortung der Solarbranche und der Anlagenbetreiber, dieser Rolle gerecht zu werden. Die Nachfrage im deutschen Stromnetz war bisher fast immer groß genug, um den von Solaranlagen erzeugten Strom direkt zu verbrauchen. Es ist aber absehbar, dass die wachsenden Erzeugungsgipfel der Photovoltaikleistung bald die Netzlast überschreiten werden. Die immer häufigeren und längere zusammenhängenden Stunden negativer Preise zur Mittagszeit signalisieren bereits jetzt, dass neue Photovoltaikanlagen künftig nicht jederzeit beliebig viel Strom ins Netz einspeisen können. Eine weitere Herausforderung besteht in der zunehmenden installierten Leistung nicht-steuerbarer Photovoltaik. Anlagen unter 25 kWp sind derzeit i.d.R. nicht zur Steuerbarkeit verpflichtet und reagieren nicht auf Marktsignale. Dies verstärkt zum einen den Effekt der sinkenden Strompreise und zum anderen könnten die Übertragungsnetzbetreiber zukünftig an Tagen mit geringen Stromverbräuchen vor der Herausforderung stehen, dass ohne entgegenwirkende Maßnahmen die nicht-steuerbare Strommenge im Netz die Stromnachfrage übersteigt, mit potenziell negativen Effekten auf die Netzstabilität. Auch wenn die beschriebene Situation, in der die nicht-steuerbare Strommenge im Netz die Stromnachfrage übersteigt, voraussichtlich erst mittelfristig entstehen dürfte, ist es daher richtig, bereits jetzt Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die für Neuanlagen gelten werden. Wenn die Maßnahmen erst ergriffen würden, wenn die Situation netz- und marktseitig angespannt ist, drohen ansonsten auf Grund fehlender Handlungsoptionen Eingriffe in den Bestandsschutz oder politische „Übersprungshandlungen“, die zu einem Schaden für den weiteren Ausbau der Photovoltaik und eine Gefährdung der Arbeitsplätze in der Solarbranche führen könnten. Schon heute leistet die Photovoltaik wichtige Beiträge zur Systemstabilität: Auf der netztechnischen Ebene, durch technische Vorgaben für das Betriebsverhalten der PV-Anlagen, durch Pflichten zur Steuerbarkeit der PV-Anlagen durch die Netzbetreiber sowie durch die Integration in den Redispatch. Auch im Hinblick auf den Strommarkt leisten die Photovoltaikanlagen grundlegende Beiträge zur Systemintegration, durch die verpflichtende Direktvermarktung oberhalb einer Anlagenleistung von 100 Kilowatt sowie durch die Einschränkungen der Förderung bei negativen Strompreisen für größere Anlagen ab 400 Kilowatt (demnächst 200 Kilowatt). Doch davon unbenommen müssen Photovoltaikanlagen künftig noch stärker auf die Situation am Energiemarkt reagieren, um die Markt- und Netzintegration des Solarstroms auch in Zukunft sicherzustellen.

 

BSW-Position zu den angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung

Im Rahmen des Haushaltsbeschlusses hat die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative Veränderungen am Fördersystem für die Erneuerbaren Energien angekündigt. Der BSW-Solar begrüßt das klare Bekenntnis der Ampel-Koalition in der Wachstumsinitiative zu einem beschleunigten EE-Ausbau sowie die geplanten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Speicher.

Daneben werden derzeit nach unserer Kenntnis jedoch auch grundlegende Veränderungen an den EEG-Rahmenbedingungen vorbereitet, um den beschriebenen Herausforderungen zu begegnen:

• Absenkung der Grenze für eine verpflichtende Direktvermarktung innerhalb von drei Jahren von 100 auf 25 kWp ab 2025

• Entfall der Förderung in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen

• Absenkung der Pflicht zur Steuerbarkeit 

Der BSW-Solar stuft die vorgeschlagenen Maßnahmen als kritisch bis teilweise nicht zielführend ein. Wir bewerten die Maßnahmen unter folgenden Prämissen:

Sicherstellung des PV-Zubaus: Ein hinreichend wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen in allen Marktsegmenten und Geschäftsmodellen muss gewährleistet sein. Nur so sind die Ausbauziele der Bundesregierung erreichbar. Voraussetzung dafür ist, dass Investitionsanreize sowie das Marktvertrauen potenzieller privater und gewerblicher Investoren erhalten werden.

Planungssicherheit: Maßnahmen sollten den Schutz von Bestandsanlagen absichern und durch minimalinvasive Veränderungen Planungssicherheit über Legislaturperioden hinaus sicherstellen.

Einfache Umsetzbarkeit: Lösungsansätze sollten möglichst einfach und massentauglich umsetzbar sein.

Senkung der Förderkosten: Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltspolitischen Lage sollten Maßnahmen dazu beitragen, die Kosten des PV-Ausbaus mittelfristig zu reduzieren

Absenkung der Direktvermarktungsgrenze

Die Bundesregierung möchte die Pflicht zur Direktvermarktung schon ab 2025 innerhalb von drei Jahren bis 2027 von 100 auf 25 kWp absenken. Gleichzeitig sollen bis 2026 Maßnahmen ergriffen werden, um die Direktvermarktung massengeschäftstauglich zu machen. Der BSW-Solar sieht die Maßnahme, den Zeitplan und die Reihenfolge kritisch. Derzeit machen Kosten und Aufwand bereits die Vermarktung vieler Anlagen größer 100 Kilowatt wenig wirtschaftlich. Es fehlen massengeschäftstaugliche Prozesse der Netzbetreiber mit den Direktvermarktern. Statt ein attraktives Modell zur Marktintegration ist deshalb die Direktvermarktung derzeit oft eher ein Investitionshindernis. Weitere noch kleiner Anlagensegmente in die Direktvermarktung zu zwingen, bevor diese Hürden abgebaut wurden, schafft Fehlanreize, Anlagen kleiner zu dimensionieren und entzieht vielen die wirtschaftliche Grundlage. Der Zwang zur Direktvermarktung allein schafft auch noch nicht den nötigen Anreiz zum systemdienlichen Betrieb. Eine marktdienliche Steuerung der Anlagen ist zudem wirtschaftlich nur über ein intelligentes Messystem (iMSys) darstellbar. Die massenhafte Steuerbarkeit über iMSys wird jedoch frühestens Mitte 2026 erwartet und kommt somit deutlich später als die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Direktvermarktungspflicht ab 2025. Weiterhin führt die Umstellung im Anlagensegment von 25-100 kWp von der Festvergütung insbesondere bei Teileinspeiseanlagen dazu, dass sie eine geringere Vergütung erhalten, da sie i.d.R. zu Zeiten mit niedrigen Strompreisen einspeisen und ihre Markterlöse damit häufig unter dem Marktwert Solar liegen.

 

Entfall der Förderung bei negativen Preisen

Anlagen größer 400 Kilowatt (demnächst 200 Kilowatt) erhalten in längeren Zeiten negativer Strompreise keine Förderung. Dies soll nach den Vorstellungen des BMWK bei Neuanlagen künftig grundsätzlich gelten, wobei die konkrete Ausgestaltung noch nicht feststeht. Dass Marktsignale (wie bspw. negative Strompreise) bei den Anlagenbetreibern sichtbar werden, ist notwendig, damit sich Anlagen systemdienlich verhalten und der weitere Photovoltaik-Zubau integriert werden kann. Damit dies aber nicht die Wirtschaftlichkeit, Kalkulierbarkeit und somit die Investitionsbereitschaft gefährdet, muss gleichzeitig ein adäquater Kompensationsmechanismus eingeführt werden, der die Wirtschaftlichkeit der Anlagen auf nachvollziehbare Weise sicherstellt. Eine Option ist die Mengenabsicherung, die eine Grundlage für einen systemdienlichen und kalkulierbaren Betrieb von PV-Anlagen schafft und zusätzliche weitere Vorteile bietet. Statt wie bisher eine Förderung für einen Zeitraum (20 Jahre) zu gewähren, sollte mit der Mengenabsicherung für eine bestimme Energiemenge eine Förderung zugesichert werden.

 

Absenkung der Pflicht zur Steuerbarkeit

Bisher wurden PV-Anlagen größer 25 kWp aufgrund gesetzlicher Verpflichtung mit technischen Einrichtungen ausgestattet, sodass Netzbetreiber die Anlagen steuern können. Künftig sollen auch kleinere Photovoltaikanlagen grundsätzlich steuerbar sein, da ein großer Teil des Zubaus in diesem Leistungsbereich stattfindet. Schon durch die bereits bestehende Kopplung der Fernsteuerbarkeitspflicht in § 9 EEG an das Vorhandensein eines 14a-Verbrauchers (z.B. Wärmepumpe, Speicher oder E-Auto-Ladestation) unterliegen heute bereits der Großteil aller Neuanlagen der Steuerbarkeitspflicht, da rund 80 % der Solaranlagen mit Batteriespeicher installiert werden. Für Anlagen größer 7 Kilowatt besteht außerdem im Rahmen des Smart-Meter-Rollout bereits die gesetzliche Verpflichtung, Steuerbarkeit nach Einbau des iMSys (intelligentes Messsystem) herzustellen. Allerdings ist nach Brancheneinschätzung eine breite Verfügbarkeit der Steuerungstechnik über iMSys frühestens Mitte 2026 zu erwarten. Aus BSW-Sicht kann eine generelle Verpflichtung zur Steuerbarkeit deshalb erst Anwendung finden, sofern die dazu notwendige Technik vorhanden und in der Praxis erprobt ist. Da die Steuerbarkeit von Kleinstanlagen zusätzlichen (handwerklichen) Aufwand und Kosten verursacht, die vom Anlagenbetreiber getragen werden müssen, die Messstellenbetreiber derzeit eine Erhöhung der Preisobergrenzen des MsbG fordern und zudem selbst viele Netzbetreiber die Steuerbarkeit von Kleinstanlagen als nicht durchführbar einstufen, ist die Regelung dennoch kritisch zu sehen. Zudem stellt sie lediglich eine Notfallmaßnahme für die Übertragungsnetzbetreiber dar, die für Extremsituationen notwendig ist. Das grundsätzliche Problem der negativen Preise und fehlenden Marktsignale bei kleineren PV-Anlagen wird dadurch jedoch nicht gelöst.

 

Weitere Maßnahmen dringlich

Der BSW hält weitergehende Maßnahmen über die von der Bundesregierung geplanten hinaus für dringend, um die Ziele der Markt- und Systemintegration effizient zu erreichen: 

• Anstatt kurzfristig den Zwang zur Direktvermarktung willkürlich unter die 100-Kilowatt-Schwelle zu senken, sollte die Direktvermarktung so effzient und kostengünstig gestaltet werden, dass sie alle Anlagengrößen, auch die kleinen praktikabel und attraktiv wird. Der Zwang zur Direktvermarktung verursacht derzeit schon bei Anlagen größer 100 Kilowatt mit Eigenversorgung hohen Aufwand, hohe Kosten und verschlechtert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen, ohne die marktliche Integration zu verbessern.

• Fehlanreize zur Einspeisung bei negativen Strompreisen durch Direktvermarkter und die ÜNB ließen sich kurzfristig durch Einführen der Mengenabsicherung beheben. Die zeitlich befristete Förderung aller eingespeisten Strommengen würde dabei durch eine feste förderbare Strommenge ersetzt, die der Anlagenbetreiber zeitlich flexibel einspeisen kann.

• Insbesondere die Verpflichtung der ÜNB, den geförderten EE-Strom auch zu negativen Preisen verkaufen zu müssen, ist ein Webfehler in der Gesetzgebung, die kurzfristig behoben werden kann und sollte. Die ÜNB sollten stattdessen nur Strommengen in dem Umfang anbieten, bis sich ein Spotmarktpreis von wenigstens Null ergibt. Darüber hinausgehende Strommengen sind dann nicht mehr anzubieten.

• Dem vorhandenen große Potenzial der Heimspeicherflotte mit mehr als 12 Gigawattstunden Kapazität fehlen bisher Anreize zum systemdienlichen Betrieb. Insbesondere muss dringend das Ausschließlichkeitsprinzip im EEG drastisch vereinfacht und entbürokratisiert werden, damit Speicher flexibel genutzt werden können, um Strommengen aus Anlagen, aber auch aus dem Netz, flexibel genutzt und eingespeist werden können („Multi-use“). 

• Der BSW-Solar geht in den nächsten Jahren bereits von einem Zubau von Großspeichern im Multi-Gigawattbereich aus. Diese können bspw. gezielt in Regionen mit häufigen Netzengpässen gebaut werden und somit sowohl Netz- als auch Marktprobleme lösen. Die wertvolle Solarenergie würde dadurch nicht abgeregelt, sondern zur Nutzung an einem späteren Zeitpunkt zwischengespeichert. Damit der Ausbau großer Batteriespeicher und gewerblicher Prosumer-Batterien entfesselt wird, muss die Netzentgeltbefreiung rechtlich abgesichert und die Baukostenzuschüsse rechtlich eindeutig geregelt, vereinheitlicht und gesenkt werden.

• Damit Verteilnetzbetreiber ihre Abläufe bei der An- und Ummeldung von Anlagen schnell vereinfachen und marktliche Kommunikationsprozesse massengeschäftstauglich digitalisieren, muss die Politik dazu klare Vorgaben machen, verbindliche Umsetzungstermine festlegen und Pönalen einführen, wenn diese nicht erfüllt oder verschleppt werden. Pönalen sind bei den Pflichten von Anlagenbetreibern längst Standard und würden den Netzbetreibern helfen bei der Priorisierung und Beschleunigung dieser dringenden Maßnahmen.

• Nach dem Vorbild der Clearingstelle EEG/KWKG brauchen wir dringend eine unabhängige Clearingstelle Netzfragen für eine effiziente Rechtsklärung und kompetente Streitschlichtung , die Netzbetreiber und Anlagenbetreiber dabei unterstützt, Auslegungsfragen zu abstrakten technischen und rechtlichen Regeln für den Netzanschluss und Anlagenbetrieb schnell zu klären – ohne aufwändige, teure und langwierige Gerichtsverfahren.

News - Photovoltaik:

Kostenloser Ertragsrechner 2024 für Photovoltaikanlagen.
Jetzt berechnen lassen...


Fördersätze ab 2024 für Photovoltaikanlagen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht grundsätzlich quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen.
Mehr Informationen...

Aktuelles Photovoltaik
Referenzen...
Referenz Solaranlagen Starnberg München

Wir beraten Sie individuelle für Ihre Photovoltaikanlage vor Ort.
Zu den Referenzen...

© 2017/2025 AC Solar / Solaranlagen - Photovoltaik-Technologie | Förderung Erneuerbaren-Energien | Datenschutz

Branchenbuch | Erneuerbare Energien Starnberg | Nutzen Sie die Solarenergie - Solarzelle mit Solaranlagen. Wir kümmern uns um den Solaranlagenaufbau, der Solaranlagen Montage mit der Photovoltaik / Photovoltaik-Technologie. AC Solar Montage und Wartung bzw. Ausrichtung und Neigung individuell abgestimmt. Bertung, Verkauf und Aufbau über Sonneneinstrahlung der Hersteller und Kapitalanlage für Erneuerbaren Energien nach dem Gesetz EEG. In Augsburg, Bad Tölz - Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Eichstätt, Erding und Erlangen-Höchstadt. So wie in Forchheim, Freising, Garmisch-Partenkirchen und Landsberg am Lech. Zu dem liefern wir auch in das Oberallgäu, Ostallgäu, nach Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg und München. Im Unterallgäu / Weilheim-Schongau mit Staatlicher Unterstützung und Förderungen für 2025. Gemeinde Photovoltaikanlagen Angebot Preis. Solaranlagen - Photovoltaikanlagen Aufbau, Montage und Service im Oberland - Weilheim, Garmisch, Murnau, Penzberg, Tutzing, Seeshaupt und Umgebung. Allgäu | Altmühltal | Alpenvorland | Bayerische Alpen | Bayerischer Wald | Bayern Solaranlagen | Solarenergie | Solarzelle | Solaranlagen | Solaranlagenaufbau | Solaranlagen Montage | Photovoltaik | Photovoltaik-Technologie | Montage | Wartung.  München Solarenergie. Die Solarzelle für Solaranlagen. Solaranlagenmontage Starnberg - Solaranlagen Montage. Photovoltaik auch genannt Photovoltaik-Technologie. Service in Ihrer Region Starnberg, München und Umland. Erneuerbare Energien für Starnberg. Solaranlagen München - Fünf-Seen-Land und Weilheim. Photovoltaik für Ihr Hausdach - Solarhybrid für Autos. Solarhybrid und Ertragsrechner auf AC Solar im Internet unter: www.ac-solartechnik.de
Programmierung & Design: www.starnberg-werbeagentur.de - www.msg-motion.de | Partner: Planungsbüro Iffeldorf | Neu: Ertragsrechner 2025 - Neu | Solarbatterien