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Aktuelles | 08.2024

Keine Vergütung bei negativen Strombörsenpreisen

1. Wenn Sie ein Photovoltaik-Projekt mit einer Leistung zwischen 100 kWp und 400 kWp haben, ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Wir raten dringend dazu, Ihre PV-Anlage vor dem 31. Dezember 2024 in Betrieb zu nehmen. Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die die EEG-Vergütung/Marktprämie betreffen. Insbesondere wird keine Vergütung in den Stunden gewährt, in denen der Börsenstrompreis negativ ist (§51 EEG 2023: https://www.buzer.de/51_EEG_2023.htm). Diese Änderung könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen haben: Über die gesamte Laufzeit des EEG (20 Jahre) erwarten wir derzeit einen durchschnittlichen Ertragsverlust von etwa 27%. Für größere Anlagen, die bereits über 400 kWp hinausgehen, gelten diese Regelungen schon. Beachten Sie, dass die derzeitige Grenze von 400 kWp zum 1. Januar 2025 voraussichtlich auf 100 kWp gesenkt wird.

Was die Gesetzesänderung konkret in Zahlen bedeutet, werden wir in nächster Zeit veröffentlichen.

2. Der Gesetzgeber plant eine stufenweise Absenkung der Direktvermarktungsgrenze von 100 kWp auf 25 kWp ab dem 01.01.2025. Bei Fixkosten der Direktvermarktung mit dazugehöriger RLM-Messung von 2000-3000 Euro wird voraussichtlich das Segment von 25-100 kWp zum Stillstand kommen. Wir wollen hiergegen und gegen andere Maßnahmen vorgehen, die den Ausbau der Erneuerbare Energien mehr schaden als helfen. Wir halten Sie informiert.

3. Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 haben sich die Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom um bis zu 1,5 Cent/kWh geändert (bedingt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission).

4. Die Abrechnung des erzeugten Stroms über den Marktwert-Solar stellt sich fast immer als finanziell nachteilig heraus. Wir möchten Ihnen nicht nur die Gründe hierfür aufzeigen, sondern auch einen praktikablen Lösungsweg vorschlagen.

Wir können Sie außerdem zu folgenden Themen beraten:

  • Beratung zu Direktvermarktung und Power Purchase Agreements (PPA)
  • Erläuterungen zu EEG-Vergütung und EEG-Ausschreibungen
  • Implementierung von Fernsteuerung für die Regelung von Erzeugungsanlagen gemäß EEG-Anforderungen, wie z.B. die Frequenz- und Einspeiseregelung (FRE)
  • Beratung zu unterschiedlichen Anschlussbedingungen verschiedener Netzbetreiber
  • Unterstützung bei Kommunikation mit Netzbetreibern
  • Überprüfung der Gleichstrom- (DC) und Wechselstrom- (AC) Planungen
  • Automatische Generierung von Pachtverträgen für Anmietung von Dach- und Freiflächen
  • Tipps zur Vereinfachung komplexer Vorgänge
  • Implementierung des EEG-Vergütungsrechners und des Kabelrechners auf Ihrer Webseite
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