Aktuelles | 02.2017
Fördersätze und Höhe der Marktprämie bleiben vorerst unverändert
PV-Anlagen, die ab 1.2.2017 ans Netz angeschlossen werden (Anlagen < 750 kWp) erhalten weiterhin die gleiche Marktprämie bzw. Einspeisevergütung wie 2016.
Verantwortlich für die ausbleibende Vergütungsanpassung ist die vergleichsweise hohe PV-Nachfrage im 2. Halbjahr 2016. Sie verhinderte den ursprünglich erwarteten leichten Anstieg der Fördersätze im Rahmen des sogenannten "atmenden Deckels".
Weitere mögliche Anpassungen der Vergütungssätze stehen - je nach Entwicklung des vorgelaufenen Marktes zum 1.5., 1.8. und 1.11.2017 an.