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Aktuelles | 02.2025

Bundestag beschließt Solarspitzen-Gesetz

Wie bereits am Mittwoch in einem BSW-Entscheider-Report „BSW-Extra“ avisiert und ausführlicher vermeldet, hat der Bundestag heute in einer seiner letzten Entscheidungen vor der Bundestagswahl mehrheitlich dem „Solarspitzen-Gesetz“ zugestimmt, das u. a. aus einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, des Messtellenbetetriebsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes besteht.
 
Es war überaus herausfordernd, das für die Integration und den weiteren Ausbau der Photovoltaik wichtige Gesetzespaket auf den letzten Metern der Legislaturperiode nach dem Bruch der Ampel-Koalition und mit den Stimmen der Union ohne allzu große Blessuren durch den von einem ruppigen Wahlkampf gezeichneten Bundestag zu navigieren. Wir danken allen Mitgliedern, die die BSW-Geschäftsstelle tatkräftig dabei unterstützt haben! Mit dem Gesetzespaket ist es gelungen, u. a. einen Beitrag dazu zu leisten:
 
1. Die Planungsunsicherheit für Projektierer und Betreiber in Verbindung mit immer häufiger auftretenden Stromspitzen und damit negativen Börsenstrompreisen zu dämpfen und so auch einen der „verhetzungsgefährdetsten“ Treiber der EEG-Kosten zu mindern.
 
2. Die Bedingungen für eine Direktvermarktung von Solarstrom aus kleineren Solaranlagen zu verbessern, gleichzeitig aber die ursprünglich geplante Verpflichtung zur Direktvermarktung von Anlagen unter 100 kW zu vermeiden.
 
3. Solarspitzen durch teils sinnvolle, teils gerade noch zumutbare Eingriffe zu glätten und damit eine politisch drohende PV-Ausbaubremse (insbesondere in Teilen der Gebäude-PV) unter dem Vorwand bzw. Verweis auf ein wachsendes Brownout-Risiko zu mindern.
 
4. Den systemdienlicheren Einsatz von neuen und auch bestehenden Batteriespeichern anzureizen.
 
5. Netzbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen, ihre Steuerungspflichten bei einem drohenden Bilanz-Ungleichgewicht auch hinreichend wahrzunehmen.

Ein Beschluss des Bundesrates ist für den 14.02.2025 zu erwarten. Im Anschluss sollte das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wenige Wochen später in Kraft treten. Einzelne Regelungen des Gesetzespakets stehen zudem unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission (wir berichteten).
 
Auch wenn mit dem Gesetzespaket leider wie immer politische Kompromisse eingegangen werden mussten und damit durchaus auch Herausforderungen für Teile der Solarbranche verbunden sind, gilt es, die damit verbundenen Änderungen nun gegenüber künftigen Betreiber:innen  wo nötig verständlich und positiv zu kommunizieren, um die weitere PV- und Speicher-Nachfrage zu befördern und so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
 
Um der Mitgliedschaft die Arbeit dabei zu erleichtern, wird der BSW-Solar dazu noch im Februar geeignete Handreichungen erstellen und auch ein Webinar ansetzen.

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