Aktuelles | 01.2025
Oberverwaltungsgericht: PV-Ausbau wichtiger als Denkmalschutz
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat in zwei Grundsatzurteilen (Az. 10 A 2281/23, 10 A 1477/23) entschieden, dass Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden dürfen.
Das öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien überwiege regelmäßig die Belange des Denkmalschutzes, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Denkmalschutzbehörden dürften nur noch bei Vorliegen besonderer Umstände des Denkmalschutzes die Baugenehmigung verweigern. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Eine Revision hat das Oberverwaltungsgericht Münster in beiden Fällen nicht zugelassen. Hiergegen kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.