Aktuelles | 07.2017
Klarstellung zum Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes
Nachdem das Mieterstromgesetz noch rechtzeitig vor der Sommerpause sowohl Bundestag als auch Bundesrat passiert hat (BSW-Solar-Intern berichtete) wird in Branchenkreisen verstärkt die Frage diskutiert, wann die neuen Regelungen nun final in Kraft treten.
Hierzu hat sich der BSW-Solar kürzlich mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt und folgende Auskünfte erhalten: Das Mieterstromgesetz unterläuft derzeit eine routinemäßige beihilferechtliche Prüfung der EU, die aufgrund von Kapazitätsschwierigkeiten in Brüssel („Antragsstau“) wohl erst im September/Oktober erfolgen kann. Das BMWi hat dem BSW-Solar gegenüber jedoch versichert, dass aus der beihilferechtlichen Prüfung keinesfalls Zweifel abzuleiten seien, dass die Mieterstromförderung mit den Beihilferichtlinien vereinbar sind. Vielmehr wird mit einer Freigabe der EU-Kommission fest gerechnet. Erfreulich ist zudem, dass das Mieterstromgesetz nach Freigabe aus Brüssel vermutlich rückwirkend – maßgeblich ist hier das Veröffentlichungsdatum im Bundesanzeiger – in Kraft treten wird.
Wir werden Sie über diesen Mitgliedernewsletter selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Der BSW-Solar hat zum Thema kürzlich ein kostenfreies Merkblatt sowie ein mit den wichtigsten Informationen angereichertes Info-Portal erstellt. Das Mieterstrom-Merkblatt wurde innerhalb weniger Tage bereits rund 1.000mal heruntergeladen. Weitere Informationen: www.sonne-teilen.de