EEG Fördersätze für Solaranlagen | 01.2024
Inkrafttreten neuer Fördersätze ab 1. Februar 2024
Das geltende EEG 2023 schreibt gemäß § 49 vor, dass sich die anzulegenden Werte für PV-Anlagen bis 1.000 kW ab dem 1. Februar 2024 und sodann alle sechs Monate um 1 Prozent gegenüber den in dem jeweils vorangegangenen Zeitraum geltenden anzulegenden Werten verringern.
Der BSW hat die geltenden Fördersätze für Teil- und Volleinspeisung jeweils bei anzulegenden Werten und, wo zutreffend, festen Vergütungssätzen für PV-Anlagen sowie den Mieterstromzuschlag für Inbetriebnahmen ab 1. Februar und ab 1. August in der unten verlinkten Übersichtstabelle zusammengefasst.