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Aktuelles | 01.2025

Verkleinertes EnWG-Paket kommt in den Bundestag – Verhalten der Union noch offen

Vor dem Bruch der Ampelkoalition hatte das Bundeskabinett noch ein großes Gesetzgebungspaket zum Energiewirtschaftsgesetz, EEG, MsbG und weiterer Gesetze beschlossen (wir hatten bereits mehrfach berichtet).


Dieses wird nun in der ursprünglichen Fassung zwar nicht mehr im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen. In dieser Woche haben die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen aus dem Gesetzentwurf allerdings u. a. für die Solarbranche relevante Teile zu einer Gesetzgebungsinitiative zusammengestellt, die am kommenden Freitag (20. Dezember) ins Parlament eingebracht wird (siehe Bundestagsdrucksache am Ende der News).
 
Dabei haben die Parlamentarier vor allem Bausteine aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf herausgelöst, die weiterhin Systemstabilität sicherstellen sollen, auch bei zunehmenden Erzeugungsgipfeln aus dem Photovoltaikzubau, und damit auch das weitere Wachstum des Photovoltaikzubaus absichern sollen.
 
Darin enthalten sind insbesondere folgende Themen:

  • Verankerung von flexiblen Netzanschlüssen im EnWG, um Netzverknüpfungspunkte effizienter zu nutzen
  • Entbürokratisierung der Direktvermarktung, um sie massengeschäftstauglich zu machen
  • Entfallen der Förderung während negativer Preise, verbunden mit einer Reparatur der Kompensation, sodass die Förderung durch einen verlängerten Zeitraum nachgeholt werden kann
  • Verbesserung der EEG-Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber, um unnötige EEG-Kosten durch stark negative Strompreise zu vermeiden
  • Änderungen am Smart-Meter-Rollout, den Kostenobergrenzen und der Steuerungspflicht für Photovoltaikanlagen größer 7 Kilowatt (kWp)
  • Verpflichtung der Netzbetreiber, die bereits steuerungspflichtigen Anlagen zuverlässig steuern zu können
  • Umstellung des Day-Ahead-Strommarktes von stündlicher Vermarktung auf viertelstündliche Vermarktung, aufgrund europäischer Vorgaben, und Anpassung der Regeln zur Marktprämie im EEG
  • Die Flexibilisierung von Batteriespeichern soll durch erneute Änderungen am Ausschließlichkeitsprinzip und ein neues Pauschalmodell für Heimspeicher praktisch umsetzbar gemacht werden

Gegenüber den ursprünglichen Plänen finden sich im Entwurf einige Detailänderungen:

  • So wird die Pflicht zur Steuerbarkeit von Anlagen von 25 Kilowatt auf 7 Kilowatt abgesenkt, nicht auf 2 Kilowatt Anlagenleistung. Jedoch gilt schon bisher: In Verbindung mit steuerbaren Verbrauchern (§ 14a EnWG) gibt es eine solche Untergrenze nicht.
  • Die Übergangsregelung zur Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt bis zum Einbau eines iMSys mit Steuerungsfunktion wurde von 50 Prozent auf 60 Prozent der installierten Solarleistung (kWp) erhöht.
  • Beim Pauschalmodell für die Flexibilisierung von Speichern in Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt soll eine förderbare Einspeisemenge von 500 Kilowattstunden pro Kilowatt PV-Leistung ermöglichen. Der BSW hatte die bisher vorgesehene Menge von 300 Kilowattstunden als zu gering kritisiert.
  • Eine Absenkung der verpflichtenden Direktvermarktung unter die bisherige Schwelle von 100 Kilowatt ist nicht vorgesehen.

SPD und Grüne haben damit zumindest teilweise die Kritik des Verbandes am ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen, der noch im Sommer unter dem maßgeblichen Einfluss der FDP zustande gekommen war. Ob in den beiden voraussichtlich noch verbleibenden Sitzungswochen des Bundestages (Ende Januar und im Februar) eine Mehrheit für das Gesetz zustande kommt, wird vor allem von der Unionsfraktion abhängen. Das Politikteam des BSW-Solar befindet sich im intensiven Austausch mit den Parlamentariern über die Inhalte des Entwurfs.

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