Aktuelles | 04.2018
Erste Speichermeldungen der BNetzA veröffentlicht
Erstmalig zum 31. März 2018 wurde von der Bundesnetzagentur eine Übersicht für "EEG-Batteriespeicher" in einer separaten Registerdatei veröffentlicht. In der Vergangenheit wurden bereits über das Anlagenregister gemeldete Speichersysteme veröffentlicht. Da auch für Speichersysteme auf Basis der Marktstammdatenregisterverordnung eine Meldepflicht besteht, sind diese bei der Behörde zu melden. Aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des onlinebasierten Registers, wurde erst ein Bruchteil der insgesamt installierten Speichersysteme erfasst. Für die Monate November 2017 bis Februar 2018 wurden danach rund 3.450 neu installierte Speichersysteme bei der Behörde in Bonn gemeldet. Diese Speichersysteme verfügen über eine Bruttoleistung von rund 17,8 Megawatt. Im vergangenen Jahr wurden jedoch nach Schätzungen des BSW-Solar mehr als 30.000 neue Solarstromspeicher in Deutschland installiert. Die veröffentlichten Speicher-Meldungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Monate:
- November 2017: rd. 600 Speicher
- Dezember 2017: rd. 950 Speicher
- Januar 2018: rd. 1.200 Speicher
- Februar 2018: rd. 700 Speicher
Die meisten Speicher wurden in Nordrhein-Westfalen und Bayern mit jeweils gut 24,2 Prozent gemeldet. Die durchschnittliche Bruttoleistung je Speichersystem liegt bei rund 5,1 kW.
Da das Marktstammdatenregister nicht wie geplant Mitte 2017 in Betrieb genommen werden konnte, sieht die Bundesnetzagentur derzeit von Bußgeldern ab, wenn die Stromspeicher nicht fristgerecht gemeldet werden. Photovoltaik-Speichersysteme müssen offiziell spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme bei der Behörde gemeldet werden. Als offizieller Starttermin für das Marktstammdatenregister wurde von der Bundesnetzagentur der 4. Dezember 2018 benannt. Bis dahin müssen die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen und Speichersystemen die offiziellen Formulare für die Meldung ihrer Photovoltaik-Anlagen und Speichersysteme nutzen (vgl. https://bsw.li/2vFXDvm). Diese Anmeldung ist nur vorläufig. Nach dem Start des Webportals müssten sich die Betreiber bestehender und neuer Anlagen erneut registrieren und ihre Eintragungen prüfen.