Aktuelles | 02.2018
Aktuelle Infos zum Marktstammdatenregister
Seit 1. Juli 2017 gilt die Marktstammdatenregisterverordnung. Das Online-Portal zur Registrierung von Anlagen der Bundesnetzagentur ist noch in Arbeit.
Wie bereits im Juni 2017 berichtet, ersetzt das Marktstammdatenregister (MaStR) das bisherige Anlagenregister und PV-Meldeportal. Die Marktstammdatenregisterverordnung hierzu ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur (BNetzA) befindet sich derzeit jedoch noch im Aufbau und sollte 2018 noch fertiggestellt werden. Anlagenbetreiber im Bayernwerk-Netzgebiet haben zusammen mit der Jahresendabrechnung ein separates Schreiben der Bundesnetzagentur erhalten, das über den aktuellen Stand informiert. Darin wurden für Nachfragen auch Kontaktdaten der Bundesnetzagentur angegeben.
Bis das Online-Portal endgültig fertiggestellt ist, gelten für die Betreiber folgende Vorgehensweisen:
Bestandsanlagen
Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1. Juli 2017 können Sie mit der Registrierung noch warten, bis das Portal in Betrieb genommen wird.
Neuanlagen
Falls Sie jedoch eine Anlage nach dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen haben, noch in Betrieb nehmen oder zum Beispiel durch Erweiterung die Leistung ändern, müssen sie vorläufig eine Registrierung in den derzeit noch bestehenden Portalen (PV-Meldeportal, Anlagenregister) vornehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Ohne den Registrierungsnachweis darf der Netzbetreiber keine Zahlungen nach dem EEG oder KWKG leisten.
Wie die BNetzA am 1. Februar 2018 mitteilte, soll das MaStR-Webportal ab dem 4. Dezember 2018 fertiggestellt sein und für die Registrierung und Meldung zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Betreiber von Bestands- und Neuanlagen bis zum 30. Juni 2019 ihre Eintragungen vornehmen, prüfen und gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen.
Stand: 20.02.2018