Aktuelles | 11.2018
BSW wertet Förderkürzungen als "Anschlag auf die Energiewende"
Auch in seiner heutigen Pressemitteilung hat der Bundesverband Solarwirtschaft scharfe Kritik an den jüngsten Plänen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geübt, im Rahmen des geplanten Energiesammelgesetzes die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20 Prozent kürzen zu wollen. Die für Neuanlagen des PV-Anlagensegment 40-750 kWp wirksamen EEG-Änderungen sollen bereits zum Jahreswechsel 2019 in Kraft treten (vgl. dazu gestrige BSW-Extra und BSW-Pressemitteilung vom heutigen Tage).
Auch wenn die Chancen für Nachbesserungen angesichts der beihilferechtlichen Begründung der Einschnitte als relativ gering einzuschätzen sind, wird sich der BSW selbstverständlich mit Nachdruck gegenüber der Politik dafür einsetzen, die geplanten Förderkürzungen zu verringern, zu staffeln und die Übergangsfristen so zu gestalten, dass laufende Projekte davon möglichst nicht betroffen werden.
Zur authentischen Illustration der unternehmerischen Betroffenheit gegenüber der Politik bitten wir die BSW-Mitgliedschaft darum, uns "mit der Bitte um Weiterleitung an die Politik" möglichst noch heute auf einem jeweils einseitigen Schreiben auf ihrem Briefpapier anschaulich zu schildern, wie die Kürzungen in ihr laufendes Geschäft eingreifen. Bitte richten Sie die Schreiben an: geschaeftsleitung(*at*)bsw-solar.de. Wir werden die Schreiben dann an die entscheidenden Politiker in Ministerien und Bundestag weiterleiten. Parallel richten Sie die Schreiben gerne an die Abgeordneten, die aus dem Wahlkreis ihres Unternehmenssitzes in den Bundestag eingezogen sind.
In einer begleitenden Email an den BSW bitten wir zudem um eine Einschätzung von Ihnen, wie sich die PV-Nachfrage im von den Kürzungen betroffenen Marktsegment nach Wirksamwerden entwickeln wird. Verständnisfragen zu den neuen Regelungen leiten Sie uns bitte möglichst ebenfalls ausschließlich in schriftlicher Form weiter. Wir werden diese bündeln und mit Hilfe juristischen Sachverstands und nach ggf. erforderlichen Rückmeldungen aus dem BMWi dann hoffentlich in den nächsten Tagen beantworten können. Bitte haben Sie jedoch etwas Geduld und sehen Sie von tel. Anfragen an den BSW ab, damit wir unsere sehr beschränkten personellen Kapazitäten in den nächsten Stunden und Tagen zum Nutzen der Branche auf die politische Arbeit konzentrieren können. Wir werden auch versuchen, im Rahmen des Politik-Forums am 21.11. vor der diesjährigen BSW-Mitgliederversammlung politische Sachverständige zu laden, die für Rückfragen aus der Mitgliedschaft zur Verfügung stehen (vgl. nachfolgende News).
Nachfolgend Auszüge der heutigen BSW-Pressemitteilung zu den aktuellen Förderkürzungen:
"Die geplanten Einschnitte bei der Solarenergie sind ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein. Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen werden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen." Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.
Überdies setzt die Bundesregierung nach Einschätzung des BSW mit der Förderkürzung einmal mehr das völlig falsche Signal. "Die geplanten Einschnitte treffen einen der wichtigsten Motoren der Energiewende: Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die oft von Bürgerhand und vom Mittelstand bezahlt und installiert werden. Eine zentralisierte Energiewende wird aber schon an der fehlenden Akzeptanz scheitern. Unter diesen Vorzeichen wird weder ein Ausstiegspfad aus der Kohleverbrennung, geschweige denn eine Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien zu machen sein", so Körnig.
Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowattpeak auf Gebäuden. Die in den letzten Monaten verzeichnete erfreuliche Marktentwicklung genau dieses Marktsegments sorgte nach Daten der Bundesnetzagentur erst dafür, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das - ohnehin niedrige - Zubauziel der Bundesregierung erreicht werden dürfte. Körnig: "Diese erfreuliche Entwicklung gilt es zu stärken und nicht abzuwürgen!"
Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in Paragraf 49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte. Deutschland wird seine Klimaschutzziele nur erreichen und Strafzahlungen für zu hohe CO2-Emissionen nur vermeiden können, wenn die Bundesregierung den Photovoltaikausbau nicht nur auf Freiflächen, sondern auch auf Gebäuden deutlich erhöht. Körnig: "Überzogene Fördereinschnitte stehen diesem Ziel ebenso im Wege wie der 52-Gigawatt-Förderdeckel, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werden dürfte. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite den Eigenverbrauch und die Direktversorgung mit Solarstrom unter anderem durch die anteilige EEG-Umlage weiterhin massiv behindern und andererseits noch erforderliche EEG-Marktprämien zu schnell kappen."