Aktuelles | 02.2025
SPD, Grüne & Union einigen sich auf Energierechtsnovelle zur Vermeidung von Erzeugungsüberschüssen
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und der CDU/CSU haben sich heute im federführenden Bundestagsausschuss für Energie und Klimaschutz auf einen gemeinsamen Änderungsantrag am Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) geeinigt. Am Gesetzentwurf von SPD und Grünen aus dem Dezember wurden dabei nur minimale Änderungen vorgenommen. Nach dem Bruch der Ampel-Koalition war es bis zuletzt unklar, ob es noch zu einer fraktionsübergreifenden Einigung und einer Zustimmung der Union kommen würde (wir berichteten).
Das Ziel der Gesetzesinitiative besteht insbesondere darin, weiterhin Systemstabilität auch bei zunehmenden Photovoltaik-Erzeugungsgipfeln sicherzustellen und damit auch das weitere Wachstum des Photovoltaikzubaus zu ermöglichen.
Als nächstes muss der Gesetzentwurf zusammen mit dem Änderungsantrag des Ausschusses in 2. und 3. Lesung im Bundestagsplenum beschlossen werden, was dem Vernehmen nach bereits am Freitag geschehen soll. Inhaltliche Änderungen sind hier ebenso wenig zu erwarten wie im Bundesrat. Ein Beschluss der Länderkammer ist für den 14.02.2025 zu erwarten. Teile des Gesetzespakets stehen zudem noch unter Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
Im Gesetzespaket haben die BT-Fraktionen an einigen relevanten Stellen die Kritik des Bundesverbandes Solarwirtschaft am ursprünglichen Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium aufgenommen.
Die kurzfristigen Rechtsänderungen sind notwendig, damit die geplanten Maßnahmen zur weiteren Systemintegration der Photovoltaik rechtzeitig ihre Wirkung entfalten können und der zunehmenden Planungsunsicherheit im Zusammenhang mit schwer kalkulierbaren negativen Strompreisen der Nährboden entzogen wird. Zudem kann damit hoffentlich dem „Verhetzungspotenzial“ im Zusammenhang mit den schwer zu rechtfertigenden überhöhten EEG-Kosten zu Zeiten negativer Strompreise und vermeintlichen „Brownout-Risiken“ durch hohe EE-Stromspitzen in Zeiten geringer Last weitgehend die Grundlage genommen werden.
Der BSW-Solar hatte sich mit engagierter Unterstützung aus der Mitgliedschaft seit Monaten für Verbesserungen am Gesetzesentwurf eingesetzt. Neben den enthaltenen sinnvollen Maßnahmen zur Systemintegration der Photovoltaik und zur flexibleren Speichernutzung ist vor allem zu begrüßen, dass die ursprünglich geplante Absenkung der Leistungsgrenze für die Direktvermarktungspflicht verhindert werden konnte. Auch die Reparatur der Kompensationsregelung für den Vergütungsausfall in Zeiten negativer Börsenstrompreise ist zu begrüßen und war kein Selbstläufer.
Kritisch sieht der Verband insbesondere die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. Diese belasten einseitig Betreiber:innen von kleinen Solarstromanlagen, während der Nutzen und die Notwendigkeit primär aus dem Netzbetrieb herrühren. Zudem wurden mehrere sinnvolle Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen aufgrund der knappen Verhandlungszeit durch die vorgezogene Bundestagswahl nicht mehr in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Der BSW-Solar wird nun die Aktivitäten zu den anstehenden Wahlen und Koalitionsverhandlungen weiter intensivieren, um in der nächsten Legislaturperiode alle weiteren Maßnahmen für einen beschleunigten PV- und Speicherausbau auf den Weg zu bringen, die nun nicht mehr vor dem frühzeitigen Legislatur-Ende beschlossen werden konnten.
Nachfolgend erhält die BSW-Mitgliedschaft nach erfolgter Analyse einen ersten Überblick über wichtige ausgewählte Änderungen des Förderrahmens im Zusammenhang mit dem Gesetzespaket, geclustert in Änderungen für den Strommarkt, die Steuerung von PV-Anlagen, Netze und Batteriespeicher.
Die nachfolgenden Ausführungen dienen dabei zunächst lediglich der Erstinformation der BSW-Mitgliedschaft und stellen keine Bewertung der Maßnahmen dar. Diese findet sich u. a. in den BSW-Stellungnahmen zum Gesetzentwurf (wir berichteten). Davon unbenommen wird der BSW-Solar in den nächsten Wochen verständliche Handreichungen für Installateure und Endkunden erstellen und ein Webinar für Rückfragen aus der Mitgliedschaft ansetzen.