Aktuelles | 06.2016
Digitalisierungsgesetz vor der Verabschiedung – weitere Härten befürchtet
Voraussichtlich noch in dieser Woche wird der Bundestag über das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende entscheiden. Mit dem Gesetz werden Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Kommunikationstechnologien und Datenverarbeitungssysteme für Erneuerbare Energien Anlagen eingeführt. Im Zentrum der politischen Debatte steht, wann (ab welcher Größenordnung) die sogenannten intelligenten Messsysteme ("smart meter") eingebaut werden müssen und welche Kosten für die Betreiber von PV-Anlagen hierfür anfallen dürfen. Durch die sogenannten „Preisobergrenzen“ sollen die Preise/ Entgelte für den Messstellenbetrieb nach oben beschränkt werden. Vermutlich auf Betreiben der konventionellen Energiewirtschaft und der Zählerindustrie droht nun in letzter Minute eine massive Verschärfung des Gesetzesentwurfs durch die Regierungsfraktionen.
Der bisherige Gesetzesentwurf sah vor, dass auch Betreiber von bereits installierten Photovoltaik-Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung zur Nachrüstung eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) verpflichtet werden. Damit verbunden wäre eine Preisobergrenze für die Betreiber von 80 € brutto jährlich. Da dies die Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten ohne Not deutlich einschränken würde und von dieser Regelung auch viele private Betreiber von kleinen bereits installierten PV-Anlagen betroffen wären, hat sich der BSW-Solar bereits im frühen Gesetzgebungsverfahren gegen eine Einbaupflicht ausgesprochen und gefordert, die Einbaupflicht bestenfalls für PV-Anlagen ab einer Untergrenze von 30 kW – vorzusehen.
In ersten Gesetzesentwürfen sollten sogar PV-Anlagen unter 1 KWp unter die Nachrüstpflicht fallen. In letzter Minute möchte die Koalitionsfraktion jetzt allerdings eine Änderung in das Gesetz mit aufnehmen, welche vorsieht, dass die Messstellenbetreiber/Netzbetreiber nach eigenem Ermessen ab 2018 auch bei neuen PV-Anlagen mit einer Größe von 1 bis 7 Kilowatt schon den Einbau eines intelligenten Messsystems vorsehen können. Als Preisobergrenze für den Betreiber ist hierfür ein Betrag von 60 € jährlich vorgesehen (Mehrkosten gegenüber status quo von rd. 40 Euro/a). Der BSW-Solar hat sich selbstverständlich umgehend mit einem Schreiben an alle relevanten Parlamentarier mit der dringenden Bitte gewandt, auf dieses Vorhaben unbedingt zu verzichten. Der Nutzen des Einbaus von Smart-Metern bei PV-Kleinstanlagen stünde in keinem Verhältnis zur damit verbundenen Kostenbelastung, welche die Nachfrage weiter drosseln dürfte. Zweifel gibt es zudem bis zuletzt, ob auf Betreiber neben den max. 60 bzw. 80 Euro/a doch noch weitere hohe Kosten zukommen, die sie selber tragen müssen (z.B. Einbau sogenannter Steuerboxen sowie neuer Zählerschränke). Der BSW fordert, dass der Smart-Meter-Rollout auf relevante größere PV-Anlagen begrenzt wird, dass die Netzbetreiber als vorrangige Nutznießer des Rollouts die Kosten selbst tragen und dass Bestandsanlagen prinzipiell ausgenommen werden.