Aktuelles | 01.2017
Smart Meter Roll-Out startet - seit 1.1.2017
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wirksam...
Das sogenannte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist im Gesetzpaket zur Digitalisierung der Energiewende enthalten. Darin ist unter anderem der zeitliche Roll-Out von Smart Metern verankert. Netzbetreiber sind nun verpflichtet, alle Zählpunkte - für die eine gesetzliche Pflicht besteht - in ihrem Netzgebiet innerhalb der kommenden 8 bis 16 Jahre mit Smart Metern auszustatten. Ab dem 1.1.2017 bei Haushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh, ab 1.1.2020 auch bei Jahresverbrauchen ab 6.000 kWh). Für die jährlichen Kosten der Smart Meter muss der Anschlussnehmer aufkommen; die Preisobergrenzen sind gesetzlich festgelegt. Für Netz-Anschlussnehmer mit PV-Anlagen gelten die gleichen Fristen ab 1.1.2017, sobald die angeschlossene Anlage größer als 7 kWp ist. Sowohl für die Pflichteinbaufälle für Verbraucher zwischen 6.000 kWh und 10.000 kWh als auch für kleinere Erzeugungsanlagen gilt eine jährliche Preisobergrenze von 100 EUR, was etwa 80 EUR an Mehrkosten gegenüber dem konventionellen Zähler ausmacht. Über mögliche Änderungen ihrer Messsysteme werden die Anschlussnehmer durch ihren Netzbetreiber informiert. Der Netzbetreiber hat auch die Option, kleinere Verbraucher und PV-Anlagen als die genannten Pflichteinbaufälle bei geringeren jährlichen Preisobergrenzen (z.B. 60 EUR) umrüsten zu lassen. Auch hier muss der Privatkunde dann die Umrüstung akzeptieren.
Allerdings bilden die Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz die technischen Notwendigkeiten für den PV-Anlagenbetrieb noch nicht vollständig ab.
Bisher sind nur die Anforderungen an das Smart Meter Gateway und Smart Meter selbst eindeutig festgeschrieben. Über das Smart Meter Gateway, mit seiner vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genehmigten Sicherheitsarchitektur wird die Kommunikation zwischen den verschiedenen Messeinrichtungen und dem Messstellenbetreiber - in der Regel der Netzbetreiber bzw. ein von ihm beauftragtes Unternehmen - abgewickelt. Dafür muss dieses vom BSI zertifiziert sein. Offen bleiben momentan noch technische und finanzielle Fragen der sinnvollen Einbindung von Erzeugungsanlagen in die Smart Meter Gateway Infrastruktur Hier sollen die Anlagen durch den Netzbetreiber z.B. über eine sogenannte Steuerbox abregelbar sein, die dann z.B. den Funkrundsteuerempfänger ersetzen kann.
Da zukünftig neben der Steuerbarkeit auch das Monitoring der Erzeugungsanlagen über das Smart Meter Gateway erfolgen könnte, ist noch zu klären, wie die zukünftigen Anforderungen an die Kommunikation zwischen Anlage und Smart Meter Gateway aussehen müssen. Momentan arbeiten verschiedene Gruppen, unter anderem beim VDE / FNN (VDE Forum Netztechnik/Netzbetrieb) an der Beschreibung dieser Anforderungen. Bis dahin bleibt die Investition in Smart Meter Gateway Strukturen für PV-Anlagen zu hinterfragen.