Aktuelles | 07.2020
Bundestag beschließt Kohleausstiegsgesetz u. fixiert EE-Ausbauziel bis 2030
Auch die gesetzliche Verankerung des Kohlausstiegs hat nun ihre entscheidende Hürde genommen: Der Bundestag hat heute bei 314 Ja-Stimmen, 237 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschlossen, dass spätestens 2038 in Deutschland auch das letzte Kohlekraftwerk stillgelegt werden soll. Der Bundesrat gab dem Gesetz kurze Zeit nach dem Bundestag ebenfalls seinen Segen. Ein früheres Ausstiegsdatum wäre klimapolitisch sicherlich dringend geboten gewesen.
Doch der nun hoffentlich irreversibel besiegelte Kohleausstieg in Deutschland wird vermutlich auch so als Meilenstein der Energiewende in die Geschichtsbücher eingehen. In jedem Fall ist zu hoffen, dass es in den kommenden Jahren nun deutlich einfacher wird, den Ausbau Erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Immerhin erlangt im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes nun auch die Aufstockung des EE-Ausbauziels auf 65 % bis 2030 endlich Gesetzeskraft, die im Klimaschutzprogramm 2030 im vergangenen Herbst bereits vom Bundeskabinett beschlossen wurde (wir berichteten). Die dringend notwendige und vom BSW wiederholt eingeforderte Konkretisierung für einzelne EE-Technologien (in TWh) blieben die Parlamentarier vorerst weiter schuldig. Sie dürfte vermutlich zu einem der wichtigsten Streitpunkte im Rahmen der in diesem Herbst bevorstehenden regulären EEG-Novelle werden. Der BSW hat sich dazu bereits frühzeitig mit verschiedenen Gutachten klar positioniert (wir berichteten).
Mit dem "Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung" werden die energiepolitischen Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (Kohlekommission) umgesetzt. Das Gesetz wird durch das bereits im August 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Strukturstärkungsgesetz flankiert, das den Strukturwandel in den betroffenen Tagebaurevieren erleichtern soll und den politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland erst möglich machte.
Der Gesetzentwurf schreibt die zu erreichenden Zwischenziele auf dem Weg bis zum vollständigen Kohleausstieg fest. Bis zum Jahr 2022 wird der Anteil der Kohleverstromung durch Steinkohle- sowie Braunkohle-Kraftwerke auf jeweils rund 15 Gigawatt reduziert. Bis 2030 sind weitere Reduktionen auf rund acht Gigawatt-Leistung bei den Steinkohle-Kraftwerken und neun Gigawatt-Leistung bei den Braunkohle-Kraftwerken vorgesehen. Bis 2038 soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung spätestens abgeschlossen sein.