1. Lesung zur EEG- Reform im Bundestag
Gestern hat der Deutsche Bundestag die Beratungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfes formell aufgenommen. Die Abgeordneten aller Fraktionen warfen sich während der Debatte gegenseitiges Versagen bei der Energiewende vor.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach jedoch in seiner Rede davon, dass die Reform des EEG nur einer erster Baustein sei. Die Themen Speicherkapazität und Netzausbau müssten nun ebenfalls angegangen werden. Mehrere Bausteine dieser Reform sind der Opposition jedoch ein Dorn im Auge. Insbesondere die Photovoltaik wurde hierbei hervorgehoben. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen warnte davor, dass "der Neubau von Photovoltaikanlagen [...] gegen Null [tendiere]", wenn es bei der jetzigen Eigenstromregelung bliebe.
In seiner ansonsten eher mit den bekannten Argumenten verlaufenden Debatte, in der die Regierungsfraktion die Pläne der Bundesregierung erwartungsgemäß verteidigte, hat aber beispielsweise auch der CSU Abgeordnete Dr. Andreas Lenz die Pläne der Bundesregierung zur Belastung des PV-Eigenverbrauchs als unsinnig kritisiert und Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren angekündigt.
Der BSW-Solar nahm die 1. Lesung der Gesetzesnovelle im Bundestag zum Anlass, erneut in einer Pressemeldung davor zu warnen, größere Privathaushalte und Gewerbebetriebe künftig finanziell zu belasten, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach oder vom Vermieter für den Eigenbedarf beziehen. Andernfalls werde die Nachfrage nach Solarstromanlagen auf einen Bruchteil einbrechen und die Energiewende massiven Schaden nehmen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte die geplante Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage erneut harsch.
Die Parlamentarier werden nun in den kommenden Tagen und Wochen in den Fachausschüssen intensiv über die Inhalte der Reform diskutieren müssen. Der BSW wird in weiteren zahlreichen Veranstaltungen und Einzelgesprächen für die Interessen der Photovoltaik werben und für Nachbesserungen am Kabinettsentwurf kämpfen. Am 2. Juni findet dazu auch eine Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss statt. Auch hier ist der BSW-Solar über den Dachverband BEE e.V. vertreten. Nach derzeitiger Planung ist die abschließende Beschlussfassung im Bundestag für den 26. Juni eingeplant. Nach den Beratungen in Bundestag soll das neue EEG zum 1. August in Kraft treten. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länder könnten die Umsetzung allenfalls verzögern, wenn sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Mehr als 250 Änderungsanträge sind bereits in der Länderkammer bzw. in den Fachausschüssen eingebracht worden.
Quelle: BSW-Solar/08.05.2014