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Aktuelles | 07.2024

Teil 1 des Solar-Turbos gezündet

Am heutigen Freitagvormittag hat der Deutsche Bundestag nach monatelangen Verhandlungen nun in zweiter und dritter Lesung das Solarpaket I mit den Stimmen der Ampel-Koalition und bei Enthaltung von Union und Linken angenommen.

Am Mittag hat auch der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmen. Inkrafttreten wird das von der Branche lang ersehnte Reformpaket nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die in wenigen Wochen erfolgen dürfte. Teile der Gesetzesänderungen stehen aber noch unter beihilferechtlichem Prüfungsvorbehalt der EU-Kommission. Die BSW-Geschäftsstelle dankt den zahlreichen BSW-Mitgliedern sehr herzlich, die sich aktiv bei der Erarbeitung von konkreten politischen Handlungsempfehlungen mitgewirkt haben.

Wie bereits wiederholt berichtet, wurden mit dem Solarpaket I zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen werden. Der Bundesverband Solarwirtschaft hatte seit Jahren für ein Solar-Beschleunigungsgesetz geworben und sich intensiv und mit unzähligen Überstunden an den Konsultationen des Reformvorhabens beteiligt. Natürlich war er auch zu allen relevanten Verbändeanhörungen des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums und des Energie-Ausschusses des Deutschen Bundestages exponiert als Branchenvertretung geladen (zuletzt am Montag dieser Woche). Wie gehabt wurde die politische Kommunikation durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit flankiert, um den nötigen Handlungsdruck aufzubauen.

Der BSW-Solar begrüßt, dass zahlreiche Branchenempfehlungen zumindest teilweise aufgegriffen wurden, die vom BSW zuvor in enger Abstimmung mit der Mitgliedschaft in den letzten Jahren erarbeitet wurden. Darunter befindet sich z.B. die Anhebung der Vergütung für das PV-Anlagensegment 40 – 750 kWp sowie für PV auf landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich, Vereinfachungen beim Netzanschluss (u.a. „Entzertifizierung“ bei kleineren PV-Gewerbedächern), eine Entbürokratisierung der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, die deutliche Ausweitung der Flächenkulisse für die Standortwahl neuer Solarparks, die Einrichtung eines eigenen Auktionssegments u.a. für Agri-PV und Parkplatz-PV und die dauerhafte Anhebung der zulässigen Gebotsgröße für die Freiflächen PV von 20 auf 50 Megawatt, um nur wenige Beispiele zu nennen. Die zahlreichen verabschiedeten Maßnahmen zum Bürokratieabbau dürften in nahezu allen Marktsegmenten der Photovoltaik und Solarstromspeichern zu Vereinfachungen und verbesserten Investitionsbedingungen führen. In einer Ende letzten Jahres in der Solarbranche durchgeführten Befragung stießen die geplanten Maßnahmen überwiegend auf positive Resonanz in der BSW-Mitgliedschaft. 

Um sicherzustellen, dass die PV-Ausbauziele der Bundesregierung dauerhaft erreicht werden, die in weitgehender Anlehnung an Empfehlungen des BSW-Solar bereits im EEG 2023 gesetzlich verankert wurden (215 GW bis 2023, 400 GW bis 2040) und hinreichend Flexibilitätspotenziale aktivierbar werden, mahnt der BSW-Solar gegenüber der Politik weitere energie- und industriepolitische Reformen z. B. im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang und zur Stärkung der Resilienz u.a. in einem Solarpaket II an. 

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