Aktuelles | 05.2023
Kein Anlagenzertifikat mehr für PV-Anlagen bis 500 kW – künftig gilt die AR 4105
Nach langem beharrlichem Einsatz des BSW und nach intensiven Diskussionen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), der Bundesnetzagentur (BNetzA) und in verschiedenen FNN-Gremien wird es nun deutliche Vereinfachungen und damit erhebliche Kostensenkungen beim Netzanschluss von PV-Anlagen der Leistungsklasse zwischen 135 kW und 500 kW geben (AC-Anschlussleistung).
Nach dem nun vorgelegten Vorschlag sollen diese künftig nach Niederspannungsrichtlinie VDE-AR-N 4105 behandelt und somit von den aufwendigen Anforderungen der VDE-AR-N 4110 und der Pflicht eines Anlagenzertifikats befreit werden, unter der Voraussetzung, dass eine vereinbarte Einspeiseleistung von 270 kW nicht überschritten wird.
Geregelt werden die neuen Bedingungen in einer Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV), in einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) sowie einem FNN-Anwendungshinweis. Die Entwürfe für NELEV und TAV vom BMWK liegen inzwischen vor und sollen so schnell wie möglich beschlossen werden, während parallel der FNN-Hinweis erarbeitet wird. Ziel ist es, die Verordnungen noch in diesem Herbst in Kraft treten zu lassen.
In den letzten Jahren hatten insbesondere unverhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen den Photovoltaikausbau auf Firmendächern oberhalb einer Anlagenleistung von 135 Kilowatt stark behindert und zu einem monatelangen Realisierungsstau bei der Solarisierung von Firmendächern geführt. Das Marktsegment gilt als besonders erfolgskritisch für das Erreichen der Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung (wir berichteten).
Der BSW hatte sich frühzeitig auf den Weg gemacht, die Hindernisse, die durch das neu eingeführte Anlagenzertifikat B im Leistungsbereich 135 kW bis 950 kW entstanden sind, abzubauen, stieß aber auf harten Widerstand. Dem nun vorgelegten Kompromiss war ein monatelanger Konsultationsprozess vorangegangen, in den neben der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern auch der BSW eng eingebunden war.
BSW-Zielsetzung dabei war es, dass neue Photovoltaikanlagen künftig wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können, indem die aufwändige und sehr teure Anlagenzertifizierung entfällt. Das ist gelungen. Darüber hinaus werden Anlagen bis 500 kW kumulierter Anschlussleistung künftig nach der deutlich einfacheren Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 anstatt der VDE-AR-N 4110 behandelt.
Vor allem aber sollten die Vereinfachungen nach dem Wunsch aller Beteiligten nun schnell umgesetzt werden und ihre Wirkung entfalten. Im vorliegenden Entwurf werden die wichtigsten BSW-Forderungen wenigstens im Leistungsbereich bis 500 Kilowatt umgesetzt, was nach BSW-Einschätzung zum dringend notwendigen Wachstum des Photovoltaikzubaus auch auf Gewerbedächern in Deutschland beitragen kann.